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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Diker Boden.Design

Ringstraße 7

83071 Stephanskirchen

 

Stand: 01.01.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Diker Boden.Design, Efe Diker (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Ausführung von Steinteppicharbeiten im Innen- und Außenbereich.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Technische Änderungen sowie zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Gerät der Auftraggeber in Verzug, werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet.

 

§ 5 Ausführung und Termine

(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarte Ausführungszeit angemessen.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zugänglich und frei von Hindernissen ist.

(2) Der Untergrund muss tragfähig, trocken und vorbereitungsfähig sein. Erforderliche Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet.

 

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung durch den Auftraggeber abzunehmen.

(2) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie in Benutzung genommen wird oder innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

(3) Für natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder nicht fachgerechte Nachbearbeitung durch Dritte wird keine Haftung übernommen.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

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